1. Vertragsgegenstand & Beschaffenheit
Gegenstand des Vertrages ist die von IT4LOG bereitgestellte Computersoftware (via Download oder als SaaS-Lösung), samt Dokumentation und Begleitmaterial.
Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand ist daher eine Software, die im Sinne der Beschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
SaaS-Ergänzung: Wird die Software in der Infrastruktur von IT4LOG betrieben (Cloud/SaaS), schuldet IT4LOG die Bereitstellung der Softwarefunktionalität am Übergabepunkt zum Internet.
2. Lizenzgewährung & Cloud-Nutzung
IT4LOG gewährt das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software zu nutzen.
Bei Installation auf eigenen Systemen (On-Premise) gilt: Pro Installation/Instanz (auch virtuell) ist eine Lizenz erforderlich.
Bei Nutzung als SaaS (Cloud): Das Nutzungsrecht ist auf die Dauer des Abonnements begrenzt. Der Zugriff erfolgt webbasiert oder über definierte Schnittstellen.
Keine zugesicherte Verfügbarkeit: Sofern kein gesondertes Service Level Agreement (SLA) abgeschlossen wurde, erfolgt die Bereitstellung der Software/Cloud-Plattform auf „Best Effort“-Basis. Ohne SLA besteht kein Anspruch auf eine spezifische Verfügbarkeit oder garantierte Entstörzeiten.
3. Obligatorische Aktivierung & Schutzmaßnahmen
Die Software enthält technische Schutzmaßnahmen (z. B. Lizenz-Server-Abfragen), um eine unlizenzierte Nutzung zu verhindern. IT4LOG ist berechtigt, die Lizenzberechtigung online zu verifizieren.
4. Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder an Dritte unterzuvermieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht entfernt werden.
5. Inhaberschaft von Rechten
Alle Rechte an der Software (Urheberrechte, Verwertungsrechte) verbleiben bei IT4LOG. Der Kunde erhält lediglich die vereinbarten Nutzungsrechte.
6. Dauer des Vertrages & Zahlungsverzug
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit oder gem. vereinbarter Abolaufzeit.
Das Nutzungsrecht erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn das Entgelt nicht innerhalb von 60 Tagen ab Fälligkeit vollständig entrichtet wird oder gegen Lizenzbestimmungen verstoßen wird.
Mit Beendigung des Vertrages ist die Nutzung einzustellen und lokale Kopien sind zu vernichten.
7. Update-Service & technischer Wandel
Updates werden nach Ermessen von IT4LOG bereitgestellt. Ein Anspruch besteht nur bei aktivem Wartungsvertrag/Abonnement.
Erfordern gesetzliche Änderungen oder neue technologische Anforderungen umfangreiche Neuentwicklungen, ist der Umstieg auf diese Versionen nicht im Standard-Update-Service enthalten und kann gesondert bepreist werden.
IT4LOG ist nicht verpflichtet, Updates für veraltete Betriebssysteme (End-of-Life durch Hersteller) bereitzustellen.
8. Haftung & Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate für Unternehmer.
IT4LOG haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, täglicher Datensicherung angefallen wäre. Bei SaaS-Lösungen ist der Kunde für den Export seiner Daten zur eigenen Sicherung selbst verantwortlich, sofern kein Backup-Service gebucht wurde.
Stand: 22.01.2021 - V1.1
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen im Bereich des Rechenzentrum-Betriebs, insbesondere die Überlassung von Rack-Fläche (Colocation), die Bereitstellung von Rechenleistung (Infrastructure as a Service) sowie Managed Services.
2. Leistungen des Betreibers
• Infrastruktur: Der Betreiber stellt die physische Sicherheit, Stromversorgung, Klimatisierung und Internetanbindung gemäß der vereinbarten Service Level Agreements (SLA) zur Verfügung.
• Verfügbarkeit: Die zugesagte Verfügbarkeit bezieht sich auf das Jahresmittel. Ausgenommen sind geplante Wartungsfenster.
Sofern zwischen den Parteien kein spezifisches Service Level Agreement (SLA) schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Bereitstellung der Leistungen auf Basis 'Best Effort'. In diesem Fall übernimmt der Betreiber keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit der Infrastruktur, Stromversorgung oder Netzwerkanbindung. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Betriebsunterbrechungen besteht in diesem Fall nur bei Vorsatz.
3. Zutritt und Sicherheit
• Der Zutritt zum Rechenzentrum unterliegt strengen Sicherheitsrichtlinien. Kunden müssen sich gemäß den Zutrittskontroll-Protokollen (z.B. ISO 27001) identifizieren.
• Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen in den Räumlichkeiten des Betreibers verursacht werden.
4. Pflichten des Kunden
• Hardware-Konformität: Kundeneigene Hardware muss den geltenden Brandschutz- und Sicherheitsnormen (z.B. CE-Kennzeichnung) entsprechen.
• Inhalte: Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der auf seinen Systemen gespeicherten Daten. Eine Überprüfung durch den Betreiber findet nicht statt.
• Datensicherung: Sofern nicht explizit als "Managed Backup" gebucht, ist der Kunde für die regelmäßige Datensicherung selbst verantwortlich.
5. Zahlungsbedingungen und Stromabrechnung
• Die Vergütung erfolgt monatlich im Voraus.
• Stromkosten: Sofern nicht pauschal vereinbart, wird der Stromverbrauch nach tatsächlichem Verbrauch (kWh) zzgl. einer Pauschale für die PUE (Power Usage Effectiveness) abgerechnet.
6. Haftungsbeschränkung
• Der Betreiber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
• Die Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7. Datenschutz (DSGVO)
Da der Betreiber Zugriff auf die physische Infrastruktur hat, auf der personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) nach Art. 28 DSGVO zwingender Bestandteil des Vertrages.
8. Laufzeit und Kündigung
• Es gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Mindestlaufzeiten.
• Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Sicherheitsrichtlinien bleibt unberührt.
Stand: 22.01.2021 - V1.1